» Günstige Rürup Rente mit staatlicher Förderung «
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Es gibt ja etliche Anbieter von Rüruprenten-Verträgen auf dem Markt. Da kann man als Kunde kaum den Überblick behalten. Wie soll man da die besten Rürup-Versicherungs-Anbieter finden?
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Weitere Infos über Rürupvorsorge und Rürup-Versicherungsunternehmen
 
Für wen ist eine Rüruprente als Altersvorsorge empfehlenswert?
Diese Form der Altersvorsorge ist für jeden Selbständigen und gut verdienenden Arbeitnehmer eine Chance, fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Finden Sie deshalb die Top Versicherer, indem Sie das Formular oben ausfüllen.
 
Wichtige Aspekte zur Basisrente:

 

In der Ansparphase ist das eingezahlte Kapital nicht automatisch vor Pfändung geschützt, das heißt Gläubiger des Versicherungsnehmers können eventuell auf den Rürup-Rentenvertrag zugreifen.
Sollte sich während der Ansparphase die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers verschlechtern oder gar Überschuldung eintreten, bleibt das angesparte Kapital des Rürup-Vertrags nicht unbedingt pfändungsfrei.
Seit dem Jahr 2005, dem Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung der Basisrente (Rürup-Rente), steigt der Betrag der steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben zugunsten der Versicherten um jährlich 2 % an. Für 2005 konnten Rürup-Versicherte 60 % der Höchstbeträge, also Alleinstehende maximal 12.000,00 EUR und Verheiratete maximal 24.000,00 EUR als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Höchstbeträge von 20.000,00 EUR für Singles und 40.000,00 EUR für zusammen veranlagte Ehepartner im Rahmen des Sonderausgabenabzugs werden nach der derzeitigen Regelung im Jahr 2025 zu 100 % ausschöpfbar sein.
Freiberufler und Selbständige haben nicht die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge durch einen Riester-Vertrag zu ergänzen und die dabei vorgesehenen staatlichen Zulagen in Anspruch zu nehmen. Für diesen Personenkreis bietet sich aber die Möglichkeit, Steuervorteile im Rahmen eines Rürup-Vertrags zu nutzen.
Das im Rahmen einer Rürup-Rentenversicherung angesparte Kapital wird bei längerer Arbeitslosigkeit im Rahmen des Sozialleistungsbezugs (ALG II) nicht als Vermögen angerechnet, muss also nicht vorab verwertet oder verbraucht werden.
Da ab dem Jahr 2005 Beiträge zu neu abgeschlossenen klassischen privaten Rentenversicherungen und zu Lebensversicherungen nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind, bietet sich hierzu ein Rürup-Rentenversicherungsvertrag als Alternative an.
Die staatlich geförderte Rürup-Rente ist für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler ebenso interessant wie für gut verdienende Angestellte.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem hochwertigen Tarifvergleich der Versicherungen.