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Es gibt ja etliche Rürup-Versicherer auf dem Markt. Da kann man als Kunde kaum den Überblick behalten. Wie soll man da die besten Rüruprenten-Versicherer finden?
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Weitere Infos über Rürupvorsorge und Anbieter von Rüruprenten
Für wen ist eine Rüruprente als Altersvorsorge empfehlenswert?
Diese Form der Altersvorsorge ist für jeden Selbständigen und gut verdienenden Arbeitnehmer eine Chance, fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Finden Sie deshalb die Top Versicherer, indem Sie das Formular oben ausfüllen.
Wichtige Aspekte zur Basisrente:
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In der Ansparphase ist das eingezahlte Kapital nicht automatisch vor Pfändung geschützt, das heißt Gläubiger des Versicherungsnehmers können eventuell auf den Rürup-Rentenvertrag zugreifen. |
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Für Selbständige, also Gewerbetreibende und Freiberufler, bietet sich seit 2005 bei Neuabschlüssen als steuerbegünstigte Altersvorsorge nur noch die Rürup-Rente, da die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs bei sonstigen privaten Rentenversicherungsverträgen und Lebensversicherungen vom Gesetzgeber gestrichen wurde. |
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Das im Rahmen einer Rürup-Rentenversicherung angesparte Kapital wird bei längerer Arbeitslosigkeit im Rahmen des Sozialleistungsbezugs (ALG II) nicht als Vermögen angerechnet, muss also nicht vorab verwertet oder verbraucht werden. |
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Die staatlich geförderte Rürup-Rente ist für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler ebenso interessant wie für gut verdienende Angestellte. |
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Mit der Rürup-Rente gibt der Gesetzgeber auch selbständig tätigen Personen die Möglichkeit, von staatlicher Unterstützung im Rahmen der eigenen privaten Altersvorsorge zu profitieren. |
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Sollte sich während der Ansparphase die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers verschlechtern oder gar Überschuldung eintreten, bleibt das angesparte Kapital des Rürup-Vertrags nicht unbedingt pfändungsfrei. |
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Im Rahmen der Rürup Rente oder Basisrente ermöglicht es der Gesetzgeber, die gezahlten Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuermindernd geltend zu machen. Gestaffelt bis zum Jahr 2025 können Alleinstehende bis zu 20.000,00 EUR, gemeinsam veranlagte Ehegatten bis zu 40.000,00 EUR jährlich steuerlich geltend machen. Im Jahr 2008 können 66 % der vorgenannten Höchstbeträge also maximal 13.200,00 EUR für Singles und 26.400,00 EUR für Verheiratete als Sonderausgaben in Ansatz gebracht werden. |
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem hochwertigen Tarifvergleich der Anbieter von Rürup-Versicherungen.
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